Nachweis zur Einhaltung der Energieeinsparverodnung 2014 bzw. 2016 und des EEWärmeG und gemäß des Gebäudeenbergiegesetz (GEG)

Vor dem Neubau eines Wohnhauses oder Bürogebäudes muss der Nachweis erbracht werden, dass die Vorgaben der EnEV 2014 bzw. 2016 und seit November 2020 des GEG eingehalten werden. Auch bei umfassender Sanierung eines Gebäudes kann der Nachweis für die Einhaltung der EnEV bzw. des GEG anstelle von Einzelanforderungen erbracht werden.

Wir führen die notwendigen Berechnungen durch und diskutieren mit den Planern energetische Optimierungen zum Erreichen oder auch Übererfüllung der EnEV bzw. des GEG, um Förderungen z.B. der KFW-Bank nutzen zu können.

In diesem Rahmen wird auch der Nachweis für das Erneuerbare Wärmegesetz (EEWärmeG) erstellt, der für jeden Neubau gefordert wird.

Die Nachweise werden vor Baubeginn erstellt und nach Fertigstellung aktualisiert.